Visuelle Kommunikation Ivo Söltner

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Klauseln sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Firma Visuelle Kommunikation Ivo Söltner (nachfolgend Agentur genannt) und dem Kunden.

§ 1 Geltungsbereich
a) Die Agentur erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese haben auch Geltung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart oder nochmals vorgelegt worden sind.

b) Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, sind nur wirksam, wenn die Agentur diese schriftlich bestätigt.

§ 2 Vertrag und Vertragsleistung
a) Der Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt durch den Auftrag des Kunden zustande. Die Angebote der Agentur sind unverbindlich und freibleibend.

b) Die Agentur ist zu jeder Zeit berechtigt von ihr angebotene kostenlose Dienste und Leistungen einzustellen, ohne dass dem Kunden daraus Rechte auf Minderung, Wandelung, Schadensersatz oder Kündigung erwachsen.

§ 3 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum
a) Sämtliche von der Agentur angefertigten Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i.S.d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen. Sämtliche Leistungen der Agentur dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung der Agentur genutzt oder bearbeitet werden.

b) Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs.5 UrhG findet entsprechende Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über.

c) Bei Veröffentlichungen wird die Agentur in üblicher Form als Urheber genannt.

d) Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen der Agentur geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Auftraggeber über.

§ 4 Kündigung
a) Bei Verträgen mit festen Laufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der festen Laufzeit mit einer Ansagefrist von 4 Wochen vor dem beabsichtigten Kündigungstermin kündbar. Ein vorzeitiges Kündigungsrecht wird ausgeschlossen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert sich dieser auf unbestimmte Zeit.

b) Bei Verträgen mit einmaliger Leistung besteht ein jederzeitiges Kündigungsrecht. Im Falle der vorzeitigen Kündigung erfolgt die Abrechnung nach § 649 BGB.

§ 5 Pflichten des Kunden
a) Der Kunde hat alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich an die Agentur zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern die Leistungszeit der Agentur.

b) Der Kunde ist verpflichtet seine persönlichen Passwörter, soweit solche Vertragsgegenstand sind, vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Kunde für den eventuellen Missbrauch.

c) Die Belästigung anderer Internet-Nutzer ist nicht gestattet. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlung ist untersagt.

d) Der Kunde trägt die Verantwortung für sein durch die Agentur erstelltes und von dem Kunden veröffentlichtes und versendetes Material. Gespeicherte Inhalte des Kunden sind für die Agentur fremde Inhalte im Sinne des § 5 Abs. III Teledienstgesetz.

e) Ab dem Zeitpunkt der Übernahme eines Content-Management-Systems durch den Kunden, ist dieser für das CMS selbst verantwortlich, es sei denn, es sind zusätzliche Service-Verträge vereinbart.

§ 6 Recht zur Sperrung
a) Bei einem Verstoß des Kunden gegen die gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen oder gegen die Gepflogenheiten des Internet ist die Agentur berechtigt jegliche Leistungen sofort einzustellen und die betroffene Internetseite bis zur Vorlage einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung aus dem Internet zu entfernen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.

b) Die Agentur bietet kein eigenes Hosting an, sondern bezieht diese Leistung von einem Provider. Bei Virenbefall oder Missbrauch der Site kann diese vom Provider gesperrt werden, worauf die Agentur keinen Einfluss hat, und nicht haftbar gemacht werden kann.

§ 7 Pflichten der Agentur
a) Die Dienstleistungen der Agentur beinhalten die Planung und Realisierung von Grafik- und Internetleistungen.
b) Der Umfang und die Fälligkeit der geschuldeten Dienstleistung ergibt sich direkt aus dem Vertrag.

§ 8 Haftungsausschluss
a) Die Agentur haftet für Schäden irgendwelcher Art – unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen - grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

b) Die Agentur haftet nicht für Schäden aus Datenverlusten, es sei denn, die Datenverluste sind auf Vorsatz der Agentur zurückzuführen.

c) Für Schäden, die sich aus der fehlenden Verfügbarkeit von Internet-Präsenzen oder Internet-Zugängen ergeben, besteht eine Haftung der Agentur nur für den Fall von Vorsatz.

d) Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts sind nicht Aufgabe der Agentur. Die Agentur haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Die Agentur haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.

e) Der Versand von Unterlagen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von der Agentur erfolgt. Die Agentur ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

f) Im Falle grober Fahrlässigkeit wird die Haftung in der Höhe auf den Betrag beschränkt, den die Agentur für seine Leistung insgesamt berechnet hat, längstens aber rückwirkend für drei Jahre nach Kenntnis des Kunden.

§ 9 Zahlung

a) Die Agentur stellt dem Vertragspartner die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu den in der Preisvereinbarung genannten Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.

b) Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zu erfolgen.

c) Die Agentur ist berechtigt, eine Abschlagszahlung in Höhe von 25% des Rechnungsbetrages zu fordern.

d) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Agentur berechtigt, den Zutritt auf das entsprechende Angebot im Internet bis zum Zahlungseingang zu sperren.

§ 10 Datenschutzklausel
a) Sämtliche der Agentur übermittelten persönlichen Daten des Kunden unterliegen dem Datenschutz und werden ohne die schriftliche Genehmigung des Kunden nicht an Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss.

b) Die Agentur unterrichtet den Kunden hiermit in Sinne des BDSG von der Speicherung und maschinellen Verarbeitung seiner Firma und Anschrift.

§ 11 Gerichtsstand
Bei Kaufleuten im Sinne des Handelsrechts wird Düsseldorf als Gerichtsstand vereinbart.

§ 12 Sonstiges
a) Sofern der Kunde dem nicht widerspricht, behält sich die Agentur das Recht vor, Namen und Internetadressen der Kunden in seinen Referenzen zu nennen und auf die erstellten Internetseiten des Auftraggebers einen Hyperlink zum Internetangebot der Agentur einzubinden.

b) Bei Unwirksamkeit einer Klausel des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein, vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.

Düsseldorf, 01.10. 2013